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Im Durchschnitt 15 Stunden hielt die Polizei eine große Gruppe von Chaoten (ca. 450 Asoziale) im Internet gefangen, dazwischen gab es lecker virtuelle Tomatensuppe, Eistee und schließlich einen persönlichen Liebesbrief wie auch Heimfahrtticket gratis dazu.
Folgendes Spielteilnahmezertifikat wurden den Teilnehmern anschließend überreicht:
Anlage zur Platzverweisung nach § 17 Abs. 2 NGefAG (Aufenthaltsverbot) für .... ......, geb. .... .... ..., vom 5.8.2000, 20 Uhr.
Für das erste Augustwochenende ist von der Punkszene u. a. im Internet (!!!) und durch Flugblätter ein in Hannover stattfindendes Punkertreffen (sog. Punk / Chaostage) angekündigt worden, in der Zeit von 2.8. bis 4.8 ist es, wie von der Punkszene entsprechend propagiert, bisher nachweislich zu Ausschreitungen gekommen, die zu Ermittlungen wegen versuchten Totschlags, Landfriedensbruchs, Diebstahl, versuchtem Einbruchs, Widerstandshandlungen gegen Polizeivollzugsbeamte, Beleidigungen von Passanten und Polizeibeamten etc. geführt haben.
[Danach folgt eine Auflistung der bisherigen Straftaten zwischen 23.15 Uhr und 2.40 Uhr]
Sie haben sich am 05.08.2000 um ca. 1.40 Uhr [die Uhrzeit wurde individuell geändert, ja nach Zeitpunkt der Festnahme] im Bereich der Lutherkirche mit weiteren Personen aufgehalten. Mitglieder dieser augenscheinlich zur Punkszene zuzurechnenden Gruppe errichtete Barrikaden und setzten diese teilweise in Brand (...).
Um eine weitere Begehung von Straftaten in Hannover durch Angehörige der Punkszene, der Sie (...) zuzurechnen sind, zu verhindern, ist es erforderlich, Sie an einem weiteren Aufenthalt in Hannover (...) zu hindern.
Andre von der Lyre
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