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"Frankfurter Allgemeine Zeitung" 02.02.1996
Innenminister Glogowski läßt das Chaos nicht auf sich sitzen

SPD zeigt sich bußfertig / Die Grünen spielen nicht mehr mit

HANNOVER, 1. Februar. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben ihre eigenen Gesetze. Formal funktionieren sie wie ein Gericht. Es gilt die Strafprozeßordnung - mit gewissen Abweichungen. Der Vorsitzende Richter ist kein Unparteiischer, sondern Abgeordneter, der um Nichtbefangenheit bemüht ist. Als "Staatsanwälte” treten ausgewählte Oppositionsabgeordnete auf, den Part der "Verteidigung” übernehmen Mandatsträger der Regierungspartei, da in aller Regel Regierungsmitglieder im Mittelpunkt der Untersuchung stehen. Die Parlamentarier sind streng gehalten, sich auf die Sachfragen zu konzentrieren und juristisch relevante Schuldfragen den dafür zuständigen Gerichten zu überlassen. Deshalb dürfen sie nur Zeugen vernehmen, nicht aber Angeklagte. Dennoch gibt es in jedem parlamentarischen Untersuchungsausschuß eine imaginäre Anklagebank. Dort sieht die angreifende Seite denjenigen sitzen, um dessen Kopf es geht. Die Verteidigung sieht dagegen überhaupt niemanden, sondern allenfalls Mißverständnisse, die aufgeklärt werden müssen.

Im 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschuß des Niedersächsischen Landtags geht es offiziell um die Aufklärung der Vorgänge an den sogenannten Chaos-Tagen. In der ersten Augustwoche des vergangenen Jahres hatten mehrere hundert Krawallmacher aus ganz Deutschland die Innenstadt Hannovers unsicher gemacht und der Polizei mehrfach blutige Straßenschlachten geliefert. Die Polizei hatte - wie immer wieder gerühmt wird - ein hervorragendes Einsatzkonzept, bei dessen Ausführung so ziemlich alles danebenging, was nur schief gehen konnte. Polizeipräsident Sander mußte seinen Abschied nehmen, doch die CDU betrachtete das als ein "Bauernopfer” und Innenminister Glogowski (SPD) als den wahren Schuldigen. Sie forderte seinen Rücktritt. Glogowski hatte sich aber am fraglichen Wochenende nachweislich in Braunschweig aufgehalten und nimmt für sich in Anspruch, daß er auf vorbildliche Weise der Forderung nachgekommen sei, daß sich die Politik nicht in die Arbeit der Polizei einmischen solle. Verantwortlich sei Glogowski dennoch, meint die CDU - vor allem für eine Gesetzgebung, die es dem Staat verwehre, wirksame Mittel gegen organisierte Kriminalität nach Art der Chaos-Tage zu ergreifen. Um diesen Zusammenhang herauszuarbeiten, beantragte sie den Untersuchungsausschuß.

Die Anklage steht im Raum, doch aus den erwähnten Gründen darf sich der Ausschuß nicht mit ihr befassen. Statt dessen stochert er seit September in bekannten Tatsachen herum, quält der Reihe nach die am Einsatz beteiligten Beamten durch wiederholte Zeugenbefragung, besichtigt Wasserwerfer und beraumt Ortstermine an. Um die Spitze abzubrechen, die gegen Glogowski gerichtet ist, hat sich die SPD schon vor der parlamentarischen Untersuchung bußfertig gezeigt. Sie übte schonungslose Manöverkritik und setzte sich für die rückhaltlose Aufklärung aller Vorgänge ein. Im übrigen zögerte auch Glogowski nicht, Hand an das Gefahrenabwehrgesetz zu legen, das er in seiner Zeit als Innenminister einer rot-grünen Koalition selbst durch den Landtag gebracht hatte. Damit sich Chaos-Tage nicht wiederholen können, soll es künftig in Niedersachsen möglich sein, ganze Gemeinden mit einem Aufenthaltsverbot für bestimmte Gruppen zu belegen, den Unterbindungsgewahrsam von bisher 48 Stunden auf vier Tage auszudehnen und ohne gerichtliche Verfügung Kontrollstellen der Polizei an Zufahrtswegen einzurichten. Damit sind die Forderungen der CDU weitgehend erfüllt.

Hinter solchem Entgegenkommen wittern nun die Grünen ein Komplott. Die Abgeordnete Stokar, die dem Untersuchungsausschuß nur mit beratender Stimme angehören durfte, kündigte ihre Mitarbeit mit der Begründung auf, sie lasse sich nicht länger als Staffage für ein abgekartetes Spiel mißbrauchen. Insgeheim hätten sich CDU und SPD längst auf die Einschränkung demokratischer Rechte geeinigt. Im Gegenzug habe die CDU zugesagt, ihre Forderung fallenzulassen, Glogowski solle zurücktreten. Wenn es so gewesen sein sollte, so hat sie eine gütliche Einigung der beiden großen Parteien zumindest erschwert. Tatsächlich hatte man schon seit langem nichts mehr von der Rücktrittsforderung gehört. Jetzt aber beeilte sich der CDU-Obmann im Ausschuß, Schneider, mit der Versicherung, aus Sicht der CDU gebe es keinen Grund, sie zurückzunehmen. CDU und SPD jedoch machten keinen Hehl daraus, daß ihnen der Verzicht auf die Mitarbeit der Grünen nicht schwerfalle.

 

 
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